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Rechtsprechung
   VK Bund, 12.08.2016 - VK 1-44/15   

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https://dejure.org/2016,28429
VK Bund, 12.08.2016 - VK 1-44/15 (https://dejure.org/2016,28429)
VK Bund, Entscheidung vom 12.08.2016 - VK 1-44/15 (https://dejure.org/2016,28429)
VK Bund, Entscheidung vom 12. August 2016 - VK 1-44/15 (https://dejure.org/2016,28429)
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Volltextveröffentlichung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rahmenvereinbarung ist kein öffentlicher Auftrag!

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Düsseldorf, 13.08.2014 - Verg 13/14

    Begriff des öffentlichen Auftrags im Sinne von Art. 1 Abs. 2 lit a der Richtlinie

    Auszug aus VK Bund, 12.08.2016 - VK 1-44/15
    Aufgrund einer anstehenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Vorlageentscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf im Verfahren VII-Verg 13/14 (Beschluss vom 13. August 2014), die eine vergleichbare Ausschreibungskonstellation (sog. "Open-House-Modell") zum Gegenstand hatte, wurde die Entscheidungsfrist nach § 113 Abs. 1 GWB durch Verfügung des Vorsitzenden vom 28. Mai 2015 zunächst bis zum 30. September 2015 einschließlich verlängert; mit weiteren Verfügungen des Vorsitzenden vom 25. September 2015, 29. Januar 2016, 28. April 2016 sowie 26. Juli 2016 wurde die Entscheidungsfrist bis zum 31. Januar 2016, 30. April 2016, 31. Juli 2016 und schließlich bis zum 15. August 2016 verlängert.

    Mithin seien die Anforderungen des EuGH und der nationalen Obergerichte an ein Open-House-Vertragssystem eindeutig erfüllt; dies gelte insbesondere für die vom OLG Düsseldorf bereits mit Beschluss vom 13. August 2014 (VII-Verg 13/14) aufgestellten Zulässigkeitsvoraussetzungen.

    Dies ist vorliegend im Lichte der Auslegung des öffentlichen Auftragsbegriffs nach § 99 Abs. 1 GWB bzw. den dieser Norm zugrundeliegenden europäischen Vorschriften sowie auch des Begriffs der Rahmenvereinbarung nach Art. 1 Abs. 5, Art. 32 der Richtlinie 2004/18/EG durch die europäischen und deutschen Gerichte nicht der Fall (vgl. EuGH, Urteil vom 2. Juni 2016, Rs. C-410/14; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. August 2014, VII-Verg 13/14).

    Es fehlt jedoch an einer Auswahlentscheidung des Auftraggebers im Sinne der Rechtsprechung (vgl. EuGH, Urteil vom 2. Juni 2016, Rs. C-410/14; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. August 2014, VII-Verg 13/14).

  • EuGH, 02.06.2016 - C-410/14

    Falk Pharma - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie

    Auszug aus VK Bund, 12.08.2016 - VK 1-44/15
    Dies ist vorliegend im Lichte der Auslegung des öffentlichen Auftragsbegriffs nach § 99 Abs. 1 GWB bzw. den dieser Norm zugrundeliegenden europäischen Vorschriften sowie auch des Begriffs der Rahmenvereinbarung nach Art. 1 Abs. 5, Art. 32 der Richtlinie 2004/18/EG durch die europäischen und deutschen Gerichte nicht der Fall (vgl. EuGH, Urteil vom 2. Juni 2016, Rs. C-410/14; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. August 2014, VII-Verg 13/14).

    Es fehlt jedoch an einer Auswahlentscheidung des Auftraggebers im Sinne der Rechtsprechung (vgl. EuGH, Urteil vom 2. Juni 2016, Rs. C-410/14; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. August 2014, VII-Verg 13/14).

    Dies ist insbesondere nicht - anders als die ASt meint - der Randziffer 46 des Urteils des EuGH vom 2. Juni 2016 (Rs. C-410/14) zu entnehmen.

  • VK Bund, 12.08.2016 - VK 1-42/15

    Nachprüfungsverfahren: Rabattvereinbarung

    Auszug aus VK Bund, 12.08.2016 - VK 1-44/15
    \u0095 "Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff [...]" - EU-Bekanntmachungs-Nr.: [...] VK 1-42/15).

    Die Vergabekammer hat die Nachprüfungsanträge jeweils am 13. Mai 2015 der Ag unter den Aktenzeichen VK 1 - 42/15, VK 1 - 44/15, VK 1 - 46/15, VK 1 - 48/15, VK 1 - 50/15, VK 1 - 52/15, VK 1 - 54/15, VK 1 - 56/15, VK 1 - 58/15 und VK 1 - 60/15 übermittelt.

    Mit Verbindungsbeschluss vom 21. Mai 2015 wurden die Verfahren VK 1-42/15, VK 1-44/15, VK 1-46/15, VK 1-48/15, VK 1-50/15, VK 1-52/15, VK 1-54/15, VK 1-56/15, VK 1-58/15 und VK 1-60/15 unter dem Aktenzeichen VK 1-42/15 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden.

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Rechtsprechung
   VK Westfalen, 26.01.2016 - VK 1-44/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,2176
VK Westfalen, 26.01.2016 - VK 1-44/15 (https://dejure.org/2016,2176)
VK Westfalen, Entscheidung vom 26.01.2016 - VK 1-44/15 (https://dejure.org/2016,2176)
VK Westfalen, Entscheidung vom 26. Januar 2016 - VK 1-44/15 (https://dejure.org/2016,2176)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • abz-bayern.de (Kurzinformation)

    Aufklärungspflicht der Vergabestelle bei Verdacht auf Mischkalkulation

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Quersubventionierung muss aufgeklärt werden! (VPR 2016, 125)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Quersubventionierung muss aufgeklärt werden! (IBR 2016, 309)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04

    Anforderungen an die Darlegung von Vergabefehlern im Nachprüfungsantrag;

    Auszug aus VK Westfalen, 26.01.2016 - VK 1-44/15
    a) Nach der Rechtsprechung (u.a. BGH, Beschluss vom 18.4.2004, X ZB 7/04; KG, Beschluss vom 14.8.2012, Verg 8/12; OLG Koblenz, Beschluss vom 18.9.-, 1 Verg 6/13; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9.2.2009, Verg 66/08) sind Angebote von der Wertung auszuschließen, die auf einer Mischkalkulation beruhen, bei der durch so genanntes "Abpreisen" bestimmter Leistungen und so genanntes "Aufpreisen" anderer angebotener Positionen Preise benannt werden, die für die jeweiligen Leistungen geforderten tatsächlichen Preise weder vollständig noch richtig wiedergeben.

    Bereits aus der Rechtsprechung des BGH, u.a. Beschluss vom 18.4.2004, X ZB 7/04, ergibt sich, dass die interne Kalkulation nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen allein Sache des Bieters ist.

  • KG, 14.08.2012 - Verg 8/12

    Vergabenachprüfungsverfahren: Bieterausschluss wegen Mischkalkulation

    Auszug aus VK Westfalen, 26.01.2016 - VK 1-44/15
    a) Nach der Rechtsprechung (u.a. BGH, Beschluss vom 18.4.2004, X ZB 7/04; KG, Beschluss vom 14.8.2012, Verg 8/12; OLG Koblenz, Beschluss vom 18.9.-, 1 Verg 6/13; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9.2.2009, Verg 66/08) sind Angebote von der Wertung auszuschließen, die auf einer Mischkalkulation beruhen, bei der durch so genanntes "Abpreisen" bestimmter Leistungen und so genanntes "Aufpreisen" anderer angebotener Positionen Preise benannt werden, die für die jeweiligen Leistungen geforderten tatsächlichen Preise weder vollständig noch richtig wiedergeben.

    Die objektive Beweislast für das Vorliegen dieser Voraussetzungen trägt jedenfalls im Ausgangspunkt die Vergabestelle, so das KG, Beschluss vom 14.8.2012, Verg 8/12.

  • OLG Jena, 26.09.2013 - 9 Verg 4/13

    Zulässigkeit der Berichtigung des Passivrubrums einer Entscheidung im

    Auszug aus VK Westfalen, 26.01.2016 - VK 1-44/15
    Ein Antrag auf Berichtigung des Passivrubrums ist beispielsweise nach Auffassung des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.11.2009, Verg 27/09, des OLG Jena, Beschluss vom 26.9.-, 9 Verg 4/13 und des OLG Frankfurt, Beschluss 2.12.2014, 11 Verg 7/14 auch in Nachprüfungsverfahren nicht erforderlich.

    -, 9 Verg 4/13, dazu aus:.

  • BAG, 24.10.2013 - 2 AZR 1057/12

    Beginn und Ende der Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG

    Auszug aus VK Westfalen, 26.01.2016 - VK 1-44/15
    Eine ungenaue oder erkennbar falsche Parteibezeichnung ist hingegen unschädlich und kann jederzeit von Amts wegen richtig gestellt werden, BAG, Urteil vom 24.10.-, 2 AZR 1057/12.
  • OLG Düsseldorf, 21.10.2015 - Verg 35/15

    Ausschließung eines Angebots wegen unterbliebener Vorlage nachgeforderter

    Auszug aus VK Westfalen, 26.01.2016 - VK 1-44/15
    Das OLG Düsseldorf hat kürzlich mit Beschluss vom 21.10.2015, Verg 35/15 den Grundsatz aufgestellt, dass der öffentliche Auftraggeber Angebote nicht einfach ohne Weiteres von der Wertung ausnehmen darf, ohne das von einem Ausschluss bedrohte Bieterunternehmen zuvor zu einer Aufklärung über den Inhalt des Angebots aufgefordert und ihm Gelegenheit gegeben zu haben, den Tatbestand der Widersprüchlichkeit (hier also der Quersubventionierung) nachvollziehbar auszuräumen.
  • EuGH, 29.03.2012 - C-599/10

    Der öffentliche Auftraggeber muss, wenn der Preis eines aufgrund einer

    Auszug aus VK Westfalen, 26.01.2016 - VK 1-44/15
    Vor dem Hintergrund der Entscheidung des EuGH, Urteil vom 29.3.2012, C-599/10, wird die Auffassung vertreten, dass die Regelung des § 19 Abs. 6 EG VOL/A den öffentlichen Auftraggeber ausnahmslos zu einem Überprüfungsverfahren (Zwischenverfahren) verpflichten würde, weil diese Vorschrift ansonsten unionsrechtswidrig wäre (so Dicks, in Kulartz/Marx/Portz/Prieß, Kommentar zur VOL/A, 3. Auflage, § 19 EG VOL/A, Rn. 235, 246).
  • OLG Düsseldorf, 09.02.2009 - Verg 66/08

    Anforderungen an die Ausschreibung von arbeitsmedizinischen Leistungen

    Auszug aus VK Westfalen, 26.01.2016 - VK 1-44/15
    a) Nach der Rechtsprechung (u.a. BGH, Beschluss vom 18.4.2004, X ZB 7/04; KG, Beschluss vom 14.8.2012, Verg 8/12; OLG Koblenz, Beschluss vom 18.9.-, 1 Verg 6/13; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9.2.2009, Verg 66/08) sind Angebote von der Wertung auszuschließen, die auf einer Mischkalkulation beruhen, bei der durch so genanntes "Abpreisen" bestimmter Leistungen und so genanntes "Aufpreisen" anderer angebotener Positionen Preise benannt werden, die für die jeweiligen Leistungen geforderten tatsächlichen Preise weder vollständig noch richtig wiedergeben.
  • OLG Düsseldorf, 25.11.2009 - Verg 27/09

    Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers zur Fachlosvergabe

    Auszug aus VK Westfalen, 26.01.2016 - VK 1-44/15
    Ein Antrag auf Berichtigung des Passivrubrums ist beispielsweise nach Auffassung des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.11.2009, Verg 27/09, des OLG Jena, Beschluss vom 26.9.-, 9 Verg 4/13 und des OLG Frankfurt, Beschluss 2.12.2014, 11 Verg 7/14 auch in Nachprüfungsverfahren nicht erforderlich.
  • OLG Frankfurt, 02.12.2014 - 11 Verg 7/14

    Vergaberecht: Ausschluss eines Angebots wegen fehlender Übereinstimmung mit

    Auszug aus VK Westfalen, 26.01.2016 - VK 1-44/15
    Ein Antrag auf Berichtigung des Passivrubrums ist beispielsweise nach Auffassung des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.11.2009, Verg 27/09, des OLG Jena, Beschluss vom 26.9.-, 9 Verg 4/13 und des OLG Frankfurt, Beschluss 2.12.2014, 11 Verg 7/14 auch in Nachprüfungsverfahren nicht erforderlich.
  • OLG Düsseldorf, 26.07.2002 - Verg 28/02

    Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung

    Auszug aus VK Westfalen, 26.01.2016 - VK 1-44/15
    Dies ist der wesentliche Unterschied zu der Entscheidung des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.7.2002, Verg 28/02 (und der zuvor erfolgten Entscheidung der VK Arnsberg).
  • OLG Koblenz, 18.09.2013 - 1 Verg 6/13

    Campusreinigung - Vergabe von Dienstleistungsaufträgen: Vergabe eines

  • VK Thüringen, 15.01.2018 - 250-4003-9213/2017-E-022-EF

    Preise sind Bietersache!

    Die Kalkulation ist grundsätzlich Sache des Bieters und ein öffentlicher Auftraggeber hat keine Rechtsgrundlage dafür, seine eigenen (betriebswirtschaftlichen) Kalkulationsüberlegungen an die Stelle des Bieters zu setzen (Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 18.02.2016, Az.: VK 1 - 2/16; Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster, Beschluss vom 26.01.2016, Az.: VK 1 - 44/15).
  • OLG Düsseldorf, 21.12.2016 - Verg 5/16

    Zulässigkeit eines Parteiwechsels im Vergabenachprüfungsverfahren

    Die sofortigen Beschwerden der Antragsgegnerinnen, einschließlich der vormaligen Antragsgegnerin, gegen den Beschluss der Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster vom 26. Januar 2016 (VK 1-44/15) werden zurückgewiesen.
  • VK Westfalen, 16.03.2021 - VK 2-1/21

    Preise vergleichbarer LV-Positionen müssen nicht gleich kalkuliert werden!

    Ein Angebot enthält nicht die geforderten Preise im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 3 EU VOB/A, wenn ein Bieter die für einzelne Positionen aus dem Leistungsverzeichnis vorgesehenen Preise ganz oder teilweise in andere Positionen verlagert (vgl. OLG München, Beschluss vom 17. April 2019, Verg 13/18; VK Westfalen, Beschluss vom 26. Januar 2016, VK 1 - 44/15).
  • OLG Schleswig, 26.09.2019 - 54 Verg 4/19

    Nachprüfungsantrag gegen Vergabestelle gerichtet: Rubrumsberichtigung zulässig?

    Diese Anforderungen der Rechtsprechung in Zivilsachen für das Vorgehen bei einer unrichtigen Parteibezeichnung sind auf das vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren übertragen (vgl. OLG Thüringen, Beschluss vom 26. September -, Az. 9 Verg 4/13; VK Münster, IBR 2016, 309).
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